geDANKenvoll

Mit uns können Sie Ihre eigene Bestattung vorplanen – wir beraten Sie bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche

Ihre Hinweise und persönlichen Wünsche können für die Liebsten und Hinterlassenen eine große Hilfe sein. Und Sie selbst können entscheiden, welche der Bestattungsformen für Sie persönlich in Frage kommt – wir beraten und informieren Sie umfassend zu allen Themen. 

Wir besprechen gemeinsam was zu planen und zu organisieren ist. Sie können alles ganz in Ruhe überdenken. Es muss nichts an einem Tag entschieden werden, Sie können sich Zeit dafür nehmen.

In einem Gespräch mit unseren Beratern können persönliche Verfügungen und Anweisungen, die Ihnen am Herzen liegen, geregelt werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Entscheidungen zu ändern. Darum ist es ganz wichtig: sprechen Sie auch mit Ihren Liebsten darüber. Die Auseinandersetzung mit den Fragen kann für das Leben sehr befreiend wirken.

Sterbegeldversicherung – damit werden die Kosten der Bestattung komplett übernommen

Durch einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungsvertrag, erhalten Sie einen fairen Preis und folgende Leistungen:

• ohne Gesundheitsfragen
• Aufnahme bis zum 90. Lebensjahr
• mit günstigen Beiträgen
• ohne bürokratischen Aufwand
• mit anteiliger Überschussbeteiligung
• ohne Wartezeit im Leistungsfall*
• mit Beträgen von 1.500,- EUR bis 10.000,- EUR
• mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung

Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Also müssen Sie selbst für eine Absicherung der Bestattungskosten Sorge tragen. Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Sterbegeld der LV 1871

Der Münchener Begräbnisverein bietet deutschlandweit eines der preiswertesten Angebote an – das Sterbegeld der LV 1871

• keine Gesundheitsprüfung
• keine ärztlichen Gutachten
• kein Ausschluss von Krankheiten

Wartezeiten in den ersten sechs Monaten und Staffelung bis maximal zum Ende des dritten Versicherungsjahres.

Treuhandkonto

Die Alternative zum Sterbegeld – die finanzielle Absicherung durch eine Treuhandeinzahlung – von der Stiftung Warentest empfohlen.

Haben Sie Geld angespart und wollen es sicher für die Bestattung zur Seite legen, so ist die Treuhandeinzahlung der beste Weg. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist ein langjähriger Partner von uns.

Wir übernehmen den bürokratischen Teil der Konto-Einrichtung. In einem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden alle Details der von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte dokumentiert und festgehalten. Die Absicherung der eingezahlten Geldbeträge werden von namhaften deutschen Banken und Sparkassen durch eine Ausfallbürgschaft garantiert; selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Sie können sicher sein: Ihr Treuhandkonto-Guthaben wird ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Eventuelle Überschüsse werden unter Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die von Ihnen bestimmte/n Person/en ausgezahlt.

Die wichtigsten Gründe für eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandvertrag:

• Sicherung der eigenen Wünsche der Bestattung durch finanzielle Absicherung
• Bankbürgschaft und Zinsgarantie
• Eignung für jedes Alter
• monatliche Einzahlung möglich
• 100 % sofortiger Schutz
• keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
• Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird
• keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie bietet einen Service zu den finanziellen Angelegenheiten im Sterbefall.

Das sollten Sie vor Einrichtung eines Treuhandkontos bedenken

Ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist auf jeden Fall eine sichere und verlässliche Lösung; das bestätigt zum Beispiel auch die von Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe 2/2018. (https://www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_02_2018/)

Der eingezahlte Betrag wird im Todesfall zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Bedenken sollte man, dass das Treuhandkonto keine Geldanlage, sondern eine Kostenabsicherung darstellt und lediglich die Zinsen vergleichbarer Sparkonten abwirft.

Vor allem jüngere Menschen sollten berücksichtigen, dass das gesamte Geld, das zur Bestattungsvorsorge auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird, in einer Niedrigzinsphase – wie wir sie zurzeit haben – an Wert verliert.

Nachfolgend haben wir Antworten auf weitere typische Fragen zu diesem Thema zusammengestellt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne im individuellen, persönlichen Beratungsgespräch bei der Entscheidungsfindung.

Wie ist mein Geld abgesichert?

Die für die Bestattungsvorsorge angelegten Gelder sind mit keinem vorstellbaren Ereignis in ihrem Wert gefährdet. Der Grund ist, dass die Vorsorgegelder aller Treuhandkonten und deren Verzinsung durch eine Bürgschaft einer deutschen Sparkasse oder Volksbank individuell abgesichert sind. Die Sparkassen und Volksbanken sind wiederum untereinander abgesichert. Als Inhaber eines Treuhandkontos können Sie sich jederzeit auf diese Bürgschaft berufen. Diese zweifache Absicherung gibt Ihnen den bestmöglichen Schutz.

Wie verhindere ich, dass ein Betreuer meine Vorsorge kündigt?

Sollte sich irgendwann die Situation ergeben, dass ein amtlich bestellter Betreuer über Ihre Rechtsgeschäfte entscheidet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass er die von Ihnen abgeschlossene Bestattungsvorsorge kündigt; zum Beispiel, um einer entsprechenden Aufforderung des Sozialamts nachzukommen.

Doch das können Sie wirkungsvoll verhindern, indem Sie Ihre Vorsorgeverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin eintragen lassen. Als Vorsorgender haben Sie durch die Bevollmächtigung des Bestattungsunternehmens zudem die Gewissheit, dass die von Ihnen gewünschte Bestattung auch durchgeführt wird. Die Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.

Wie funktioniert das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer?

Zusätzlich zum Bestattungsvorsorgevertrag wird eine schriftliche Verfügung (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die Bestattung) getroffen, mit dem die Eintragung der Vorsorge in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer durch die Treuhand beauftragt wird. Jedes Vormundschaftsgericht in Deutschland kann daran erkennen, dass Sie die entsprechende Verfügung vorgenommen haben. Diese Verfügung ist sowohl für den Betreuer als auch für das Vormundschaftsgericht bindend, da Ihr Wille grundsätzlich zu berücksichtigen ist.

Wie läuft die Eintragung in das Vorsorgeregister ab?

Wir senden den ausgefüllten Treuhandvertrag und zusätzlich die „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung“ mit Ihren Daten an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand. Die Treuhand veranlasst die Eintragung in das Vorsorgeregister. Eine Bestätigung der Eintragung in das Vorsorgeregister erhalten Sie im Anschluss von uns.

Welche Kosten entstehen für die Eintragung im Vorsorgeregister?

Die Kosten sind nach der Vorsorgeregister-Gebührensatzung der Bundesnotarkammer geregelt. Die Gebührensatzung können Sie über www.zvr-online.de einsehen. Der Eintrag kostet im Regelfall bei postalischer Erledigung 18,50 € zzgl. MwSt. Die Deutsche Bestattungsvorsorge hat zur Eintragung der Vorsorge einen Rechtsanwalt beauftragt. Dadurch ermäßigt sich die Gebühr für die Eintragung auf 16,00 € zzgl. MwSt. Dieser Betrag wird von dem bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand eingezahlten Vorsorgebetrag mit Ihrer Zustimmung abgezogen.

Dieses Verfahren kann seit dem 01. November 2005 für alle neu abgeschlossenen Vorsorgeverträge genutzt werden. Auch Altverträge können in das Vorsorgeregister eingetragen werden, wenn der entsprechende Antrag gestellt und die „Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung für die dereinstige Bestattung“ eingereicht werden.

Ist mein Treuhandkonto vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt?

Ein Treuhandkonto in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag ist der sicherste Weg, dass für die Bestattung vorgesehene Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Und sollte tatsächlich entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltende Rechtslage das Sozialamt zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen, übernimmt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die telefonische juristische Erstberatung.

Weiterführende Informationen

Zu diesen Themen finden Sie weiterführende Informationen als PDF-Dateien zum Download – einfach hier klicken. Gerne beraten wir Sie, denn diese Themen sind ebenfalls etwas ganz persönliches.